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Die logische Konsequenz aus den Begebenheiten rund um die Synagoge ist eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Der Bürgermeister hat sämtliche Bescheide beeinsprucht, als Bürgermeister und auch als Gemeinde. Die Gemeinde - vermutlich sind damit Gemeinde- und Stadträte gemeint – hat Parteienstellung im Verfahren, konnte diese aber nicht geltend machen.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob ein Verfahren überhaupt angebracht ist. Gerade in Österreich gibt es kaum noch Synagogen. In Kombination mit Rabbinerhaus dürfte es sich überhaupt um einer der Letzten handeln. Sollte dieser Umstand nicht schon genügen um sie unter Schutz zu stellen?

 Eva Rossmann beim Unterschreiben der Petition